Förderung und Entwicklung
Die Zielgruppe einer Entwicklungsförderung …
durch die Barbos-Stiftung sind Kinder und Jugendliche, die in öffentlichen oder privatrechtlichen Institutionen (wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Kinderheimen oder anderen Betreuungseinrichtungen) verhaltensauffällig werden. Dazu zählt z.B., wenn sie die Gemeinschaft stören oder andere Formen destruktiven Verhaltens zeigen und sich dadurch nicht in den sozialen Kontext eingliedern können.
Die Voraussetzungen einer Förderung …
durch die Barbos-Stiftung sind dann gegeben, wenn ein Kind oder Jugendlicher verhaltensauffällig wird und seine Eltern oder Erziehungsberechtigten oder auch das Jugendamt finanziell nicht in der Lage sind, diesem die notwendige therapeutische Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Empfehlung für eine Fördermaßnahme …
soll in der Regel von der Institution gegeben werden, die das Kind im täglichen Umgang erlebt und mit dessen Problemen konfrontiert ist. – Es können aber auch Ärzte, Therapeuten oder andere Einzelpersonen eine solche Förderung vorschlagen.
Der Antrag auf Förderung …
wird in der Regel von den Eltern / Erziehungsberechtigten gestellt – und zwar auf Vorschlag dieser Einrichtungen. Oder von der Einrichtung selbst – im Auftrag der Eltern / Erziehungsberechtigten.
In jedem Fall muss die Einrichtung den Antrag schriftlich befürworten.
Die Barbos-Stiftung entscheidet über den Antrag und trifft ihrerseits die Absprache mit der/m Therapeutin/en, die/den die Stiftung für die Arbeit mit dem jeweiligen Kind vorschlägt (siehe Förderanträge).
Die Stundenzahl
für eine Förderung beträgt grundsätzlich 15 Therapiestunden für ein Kind / Jugendlichen. Das ist der Erfahrungswert für eine sinnhafte Förderdauer.
Auf Antrag des Therapeuten / Begleiters oder der Einrichtung kann die Bezuschussung weiterer 15 Stunden – nach Prüfung durch die Stiftung – gewährt werden.
Kreativ-therapeutische Methoden …
wie z.B. Arbeit am Tonfeld® und freies Malen sollen den Kindern oder Jugendlichen individuelle, emotionale Ausdrucks- und Entfaltungsmöglichkeiten anbieten.
Immer dann, wenn es am Ort der Einrichtung eine(n) qualifizierte(n) Begleiter / Begleiterin in der Arbeit am Tonfeld® gibt, soll im Sinne der Stiftung diese Methode als erste angewandt werden.
Gibt es keinen solchen Begleiter, sollen andere kunsttherapeutische Methoden entsprechend den Möglichkeiten des Kindes / Jugendlichen eingesetzt werden, z.B. freies Malen.